Notariatsweiterbildung

Weiterbildungstagungen

Der Verband bernischer Notare und das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis führen seit Jahren Weiterbildungstagungen durch.

Weiterbildungstagung 2024

Fragen rund um die Handlungsfähigkeit bzw. Urteilsfähigkeit, namentlich aus der notariellen Praxis / Questions tirées de la pratique notariale relatives à la capacité civile et à la capacité de discernement

Mittwoch, 24. April 2024, bzw. Donnerstag, 25. April 2024, jeweils 13.45 bis 17.30 Uhr, im Konferenzzentrum Egghölzli, Weltpoststrasse 20, 3015 Bern (oder online als Webinar)

Das Erwachsenenschutzrecht ist inzwischen seit gut zehn Jahren in Kraft und hat sich in der Praxis etabliert. In seinem Fokus stehen namentlich Fragen der Handlungs- und Urteilsfähigkeit. Die Notarinnen und Notare haben ihrerseits bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften die Handlungsfähigkeit der Parteien zu prüfen. Die Abklärung der Volljährigkeit und des Nichtvorliegens einer die Handlungsfähigkeit beschränkenden erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme bietet dabei kaum Probleme. Demgegenüber erweist sich die Prüfung der Urteilsfähigkeit als wesentlich schwieriger. Die Urteilsfähigkeit bildet eine zentrale Voraussetzung der Handlungsfähigkeit und damit des Abschlusses von Rechtsgeschäften. Sie ist sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht relativ zu verstehen. Welche Abklärungsmöglichkeiten stehen der Urkundsperson hinsichtlich der Urteilsfähigkeit zur Verfügung und wie hat sie dabei konkret vorzugehen?

Aus diesem Anlass laden der Verband bernischer Notare und das Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern zur Weiterbildungstagung 2024 zum Thema «Fragen rund um die Handlungsfähigkeit bzw. Urteilsfähigkeit, namentlich in der notariellen Praxis» ein.

Die Tagung wird am Mittwoch und Donnerstag, 24. und 25. April 2024, jeweils mit gleichem Tagungsprogramm, als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Tagung wird am Donnerstag, 25. April 2024, zudem online als Webinar angeboten.

Zu Beginn der Veranstaltung wird die Urteilsfähigkeit und deren Beurteilung aus medizinischer und ethischer Sicht dargestellt. Es folgen Ausführungen zur Handlungs- bzw. Urteilsfähigkeit aus rechtlicher Sicht, insbesondere zu den Aufgaben der Notarin und des Notars bei der entsprechenden Prüfung. Alsdann wird die Bedeutung der Handlungs- bzw. Urteilsfähigkeit für die KESB mit Bezü-gen zum Notariat behandelt. Den Abschluss der Tagung bilden Ausführungen zur Handlungs- bzw. Urteilsfähigkeit aus der Sicht der Banken.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung besteht neben der Diskussionsmöglichkeit die Gelegenheit, bereits vorgängig Fragen an die Referentinnen und die Referenten zu richten. Benützen Sie dazu bitte das entsprechende Dialogfeld bei der Anmeldung. Soweit möglich, wird auf die Fragen in den Vorträgen eingegangen.