St. Gallen

Notariatssystem

Mischform

Zuständigkeit

Für die öffentliche Beurkundung im Kanton St. Gallen sind zuständig:

  • das Amtsnotariat
  • der Grundbuchverwalter
  • der Gemeindeammann
  • die Inhaber eines Anwaltspatentes mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton
  • der Handelsregisterführer

Im Weiteren wird vom Gemeinderat auf Amtsdauer als amtliche Urkundsperson ein Wechselnotar ernannt, welchem die in Titel XXXIII Abschnitt 4, 5 und 6 OR genannten Aufgaben zukommen.

Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach Art. 15 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG-ZGB).

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsnotariates richtet sich nach den Wahlkreisen.

Aufsichtsbehörde

Justiz- und Polizeidepartement