Aargau

Notariatssystem

Freiberufliches Notariat

Zuständigkeit

Im Kanton Aargau sind Urkundspersonen zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften befugt, sobald sie als Notar/in patentiert sind und die Berufsausübungsbewilligung von der Notariatskommission erhalten haben.

Zur Beglaubigung einer Unterschrift, einer Abschrift oder eines Auszuges sind die Urkundspersonen, Gemeindeschreiber/innen und durch Beschluss des Gemeinderats der Gemeindeammann oder andere Mitglieder des Gemeinderats sowie weitere Angestellte der Gemeinden zuständig.

Verträge über die Veräusserung und Verpfändung von Liegenschaften sowie solche über die Aufhebung oder Abänderung gesetzlicher Eigentumsbeschränkungen, welche Grundstücke betreffen, können von urkundsberechtigten Gemeindeschreibern der entsprechenden Gemeinde öffentlich beurkundet werden.

Aufsichtsbehörde

Die Notariatskommission beaufsichtigt die aargauischen Urkundspersonen.