Appenzell Innerrhoden

Notariatssystem

Mischform

Zuständigkeit

Im Kanton Appenzell Innerrhoden erfolgt die öffentliche Beurkundung im Sinne von ZGB und OR durch den zuständigen Grundbuchverwalter oder durch von der Standeskommission zugelassene Urkundspersonen.

Die Standeskommission kann für die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Verpfründungsverträgen und Bürgschaftsverträgen, in Handelsregistersachen und für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften Personen zulassen, welche im Kanton Appenzell Innerrhoden wohnhaft sind und das appenzell-innerrhodische Anwaltspatent erworben haben.

Die öffentliche Beurkundung in Handelsregistersachen kann auch vom Handelsregisterführer vorgenommen werden.

Sachbearbeiter der Erbschaftsämter können, sofern diese die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, von der Standeskommission für die öffentliche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Verpfründungsverträgen und für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften zugelassen werden.