ZUSTÄNDIGKEIT
Unter dem Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen sind im ganzen Kanton Basel-Stadt ausschliesslich die Notare für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig.
AUFSICHTSBEHÖRDE
Seit 1.1.2009 ist das Justiz- und Sicherheitsdepartement zuständig für die Aufsicht über das Notariatswesen.