Thurgau

Notariatssystem

Mischform

Zuständigkeit

Im Kanton Thurgau bestehen zur Zeit 20 Grundbuch- und Notariatskreise.

Jeder Grundbuch- und Notariatskreis hat einen Grundbuchverwalter und einen Notar. Grundbuchamt und Notariat werden in der Regel vom gleichen Amtsinhaber geführt. In Ausnahmefällen kann der Grundbuchverwalter oder der Notar in mehreren Kreisen tätig sein.

Der Grundbuchverwalter und der Notar werden vom Kanton angestellt. Die Übernahme und Führung eines Grundbuchamtes oder Notariates setzt einen gültigen Fähigkeitsausweis voraus.

Die Zuständigkeit des Grundbuchamtes ist beschränkt auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke im Kreis sowie auf Beglaubigungen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften über Rechte an Grundstücken.

Das Handelsregisteramt ist berechtigt, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen, welche für Registereinträge erforderlich sind (nicht aber zu Rechtsgeschäften über Grundstücke).

Die im Anwaltsregister des Kantons eingetragenen Anwälte sind berechtigt für öffentliche Beurkundungen von Verträgen und Erklärungen im Ehegüter- und Erbrecht, im Gesellschafts- und Stiftungsrecht sowie von Vorsorgeaufträgen. Sie können Beglaubigungen vornehmen.

Der Gemeindeammann und der Gemeinderatsschreiber sind zuständig für Beglaubigungen.

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde ist das Departement für Justiz und Sicherheit, welches die Aufsicht durch das Grundbuch- und Notariatsinspektorat ausübt.